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Die Grund- und Menschenrechte in der deutschen Staatslehre des 19. Jahrhunderts
Die Staatsrechtswissenschaft der Bundesrepublik Deutschland war längst zu einer Grundrechtswissenschaft geworden, bevor man sich Anfang der 80er Jahre der Geschichte der Grund- und Menschenrechte zuzuwenden begann. Insbesondere ihr Schicksal im "langen 19. Jahrhundert" zwischen 1789 und 1914 harrte noch der Erforschung. Speziell der Versuch eines dogmengeschichtlich orientierten Gesamtüberblicks stand bislang aus. Rüdiger Suppé unternimmt es, diese Lücke zu schließen. Der ...

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