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Vollzug von Fernhalte- und Entfernungsmassnahmen gebenüber Fremden nach dem Recht des Bundes und des Kantons Zürich
Die Entfernung unliebsamer Personen aus einem Land ist eine überall seit alters her bekannte Tatsache. Diese Arbeit untersucht, wie und nach welchen Rechtsnormen rechtskräftig verfügte Fernhaltemassnahmen (Einreisesperren) und Entfernungsmassnahmen (Ausweisung, Wegweisung, Heimschaffung, Landesverweisung) zu vollziehen sind und wo die Grenzen der Vollziehbarkeit liegen. Damit wird eine Lücke in der Literatur zum Ausländerrecht geschlossen.

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