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Der Begriff des Arbeitsverhältnisses in § 613a Abs. 1 S. 1 BGB im Lichte der Betriebsübergangsrichtlinie
Schutz nicht nur für Arbeitnehmer?! Wird ein Betrieb verkauft, werden die dort tätigen Arbeitnehmer und Auszubildenden durch § 613a BGB vor Verlust ihres Arbeitsplatzes und Verschlechterung ihrer Rechtspositionen geschützt. Anderen Beschäftigten wird dieser Schutz nach aktuell vorherrschender Meinung nicht zuteil. Aber ist das in der heutigen Arbeitswelt, in der sich neben dem klassischen Arbeitsverhältnis eine Vielzahl von weiteren Beschäftigungsarten etabliert ...

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