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Einseitige Rechtskraftwirkung von Urteilen im deutschen Zivilprozeß
Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit einer zivilprozessualen Zentralfrage - der Rechtskraftwirkung von Urteilen - unter einem bisher nicht systematisch untersuchten Gesichtspunkt. Grundsätzlich wirkt die Rechtskraft von Zivilurteilen nur «für und gegen» die Prozeßparteien - nur sie werden durch das Urteil gebunden. Ausnahmsweise erstrecken Normen des materiellen Rechts und des Prozeßrechts die Rechtskraft von Urteilen auch auf Dritte, wobei - ...

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