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Tax Compliance
Spätestens seit der Anwendungserlass zu § 153 AO unter Ziff. 2.6 darstellt, dass ein "innerbetriebliches Kontrollsystem" (= Tax Compliance System) als Indiz angesehen werden kann, Vorsatz oder Leichtfertigkeit im Hinblick auf eine Steuerstraftat auszuschließen, ist es risikoreich, kein solches, auf das Unternehmen konkret zugeschnittenes System zu haben. Dies gilt um so mehr, als die digitale Außenprüfung inzwischen erweitert und konkretisiert ...

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