Kommentar zum Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe
Der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) gehört zwar zu den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes, ist jedoch aufgrund seiner Spartenspezifikation seit Einführung bewusst offen und flexibel gewesen. Er gilt z.B. für Gemeindewerke, Stadtwerke, Kreiswerke, Wasserwerke, Wasserverbände und Zweckverbände. Der Autor dieses Kommentars zu dem speziellen Tarifrecht ist seit mehr als 25 Jahren in der Personalwirtschaft eines mittelgroßen Stadtwerks beschäftigt, davon 15 Jahre ...