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Die Befugnisse der Feuerwehr zur Gefahrenabwehr in Nordrhein-Westfalen
Seit Inkrafttreten des BHKG zum 1. Januar 2016 haben die Gefahrenabwehrbefugnisse der Feuerwehr in NRW sowohl in der Praxis als auch im rechtswissenschaftlichen Diskurs kaum Beachtung gefunden. Die Rückgriffsmöglichkeit auf polizeiliche Standardermächtigungen scheint noch weitestgehend unbekannt zu sein. Mit der Arbeit wird erstmals die Anwendbarkeit und der Umfang der in § 34 Abs. 2 BHKG enthaltenen Generalklausel mit dem dortigen ...

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