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Geschäfte zwischen nahestehenden Personen
Die Rechtsfigur der "nahestehenden Person" ist ein vermeintlich alter Hut des Steuerrechts. Ursprünglich von der Rechtsprechung zur verdeckten Gewinnausschüttung entwickelt, wurde sie später im Außensteuerrecht in § 1 Abs. 2 AStG gesetzlich normiert. Im Laufe der Jahre hat das Tatbestandsmerkmal sodann Karriere gemacht, indem es vom Gesetzgeber an prominenten Stellen des deutschen Steuerrechts platziert wurde (u. a. Abgeltungsteuer in § ...