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Europäisches Umwelthaftungsrecht
Ziel der Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG ist die Schaffung eines einheitlichen Ordnungsrahmens zur Vermeidung und Sanierung von reinen Umweltschäden. Damit will die Europäische Gemeinschaft der fortschreitenden Umweltzerstörung und dem damit einhergehenden Verlust an biologischer Vielfalt entgegentreten. Bei der Richtlinie handelt es sich um eine umfassende Haftungsregelung, die das öffentlich-rechtliche Verursacherprinzip mit dem Grundsatz der Naturalrestitution verbindet. Die Arbeit untersucht, auf welche Weise ...

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