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Die Einbeziehung Berlins in die völkerrechtlichen Verträge der Bundesrepublik Deutschland und Vereinbarungen mit der Deutschen Demokratischen Republik
Mit der vertraglichen Außenvertretung Berlins wird eine in der Vergangenheit rechtlich bedeutsame und politisch-praktisch besonders markante Erscheinungsform der Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) abgehandelt. Die Untersuchung ist eingebettet in die übergreifende Berlin- und Deutschlandproblematik. Vorrangige Zielsetzung ist es, zu einer bislang nicht in dieser Weise erfolgten, nach Möglichkeit umfassenden Praxisanalyse zu gelangen. Wegen der Materialfülle beschränkt sich ...

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