Die Bedeutung der Rechtswidrigkeit vollstreckbarer Verwal...
Die Verknüpfung strafrechtlicher Tatbestände mit verwaltungsrechtlichen Regelungen (Verwaltungsakzessorietät) wirft eine Reihe von Problemen auf. Insbesondere stellt sich die Frage, ob der Verstoß gegen einen sofort vollziehbaren, rechtswidrigen, aber wirksamen Verwaltungsakt, der dem Normadressaten eine Verhaltenspflicht auferlegt, zu ahnden ist. Lars Steinhorst greift die Frage unter Einbeziehung unanfechtbarer Verwaltungsakte, des vorläufigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes und von Sachverhalten des Ordnungswidrigkeitenrechts auf. Dabei findet ...