Gleichheitsrechtliche Ermessensrestriktionen am Beispiel ...
Die AC-Treuhand Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU ist bereits in sich kontrovers, wurde damit doch die Haftung von Beratungsunternehmen nach Maßgabe des Art 101 AEUV sowie Art 23 Absatz 2 VO 1/1003 bestätigt. Insofern wurde, ohne dies genauer zu spezifizieren und Leitlinien aufzustellen, der Haftung von Rechtsanwälten, Wirtschaftsberatern und ähnlichen Berufen Tür und Tor geöffnet.Ein interessanter und kontroverser Aspekt des ...