AMNOG: Mehr Mitsprache bei der Frühen Nutzenbewertung (§ ...
Mit dem seit 2011 rechtskräftigen AMNOG wird in Deutschland die sog. "Frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln" nach § 35a SGB V geregelt. Bei der realen Umsetzung der neugeschaffenen Regelung sind jedoch verschiedene Umsetzungsprobleme und Defizite deutlich geworden. Als Möglichkeit für eine sinnvolle Weiterentwicklung des AMNOG-Verfahrens wurde deshalb u.a. eine erweiterte Einbindung ihrer Stakeholder angeregt - also eine verbesserte Einbindung v.a. von ...