Grenzen einseitiger Dienstfreistellung
Inhaltsangabe:Einleitung: Der Dienstvertrag stellt einen typisch gegenseitigen Vertrag dar, bei dem die beiden Vertragspartner wechselseitig durch Rechte und Pflichten verbunden sind. Zum wesentlichsten Inhalt dieses Vertrages gehört auf der Seite des Dienstnehmers die Pflicht, die vereinbarten bzw. angemessenen Dienste zu leisten (§ 1153 ABGB), und auf der Seite des Dienstgebers die Pflicht, das vereinbarte bzw. angemessene Entgelt zu bezahlen (§ ...