PublG - Publizitätsgesetz
Das Publizitätsgesetz (PublG) erstreckt die für Kapitalgesellschaften bestehenden Rechnungslegungsvorschriften auf Unternehmen anderen Rechtsformen, namentlich Personenhandelsgesellschaften, Einzelkaufleute, Vereine und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Unterfällt ein Unternehmen dem Anwendungsbereich des PublG, sind Jahres- bzw. Konzernabschlüsse festzustellen, zu prüfen und zu veröffentlichen. Auch Familienunternehmen können hiervon betroffen sein. Der HK-PublG Der "Staake/Schülke" ist die erste Kommentierung, die den Fokus auf das PublG ...