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Informationspflichten beim Wertpapierhandel nach § 31 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WpHG
Die Erfüllung der Informationspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz spielt eine immer größere Rolle im Wertpapiergeschäft. Seit der Normierung der Informationspflicht besteht eine neue Haftungsgrundlage für mangelhafte Informationen. Hier wird die Frage beantwortet, unter welchen Voraussetzungen die sich hieraus ergebenden Haftungsgefahren abgefedert werden können. Es wird ein neues System zur Ermittlung der Informiertheit des Kunden vorgestellt und zur praktischen Anwendung empfohlen. Die ...

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