Kommunalprüfungsrecht
Neben Vertretern kommunaler Körperschaften und politisch Verantwortlichen sind auch die Einrichtungen der kommunalen Finanzkontrolle gesunden Kommunalfinanzen verpflichtet. Kommunalprüfungsrecht ist Landesrecht. Es bildet den Gegenstand des vorliegenden Werks, mit dem das Wirken der Kommunalprüfung möglichst umfassend skizziert werden soll. Einige Aspekte seien herausgegriffen. Jeweils ausgehend von einem historischen Überblick werden die Prüfungseinrichtungen vorgestellt: Rechnungsprüfungsämter und -ausschüsse einerseits, Prüfungsverband, Prüfungsanstalten, Rechnungshof- sowie ...