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Beschränkungen des Handels mit Kulturgut und die Eigentumsgarantie
Kulturgüter wie Bilder, Skulpturen und archäologische Objekte sind Waren, Handelswaren. Sie werden in großem Umfang angeboten, versteigert, gekauft, weiterverkauft, vielfach gelangen sie im Laufe der Jahre weg von ihrem Herkunftsort in andere Staaten. Doch der Handel mit Kulturgütern ist nicht frei. Zahlreiche Bestimmungen von Einzelstaaten, aber auch supranationales Recht und internationale Konventionen regeln den Verkehr mit Kulturgütern. Private Sammler sehen ...

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