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Deutsches Rechtswörterbuch
Die Lektüre des Deutschen Rechtswörterbuches (DRW) kommt einer Entdeckungsreise in häufig unbekannte Bereiche der deutschen und westgermanischen Rechts-, Sprach- und Kulturgeschichte gleich. Denn die Geschichte der Wortbedeutungen wird mit einer Fülle von Quellenfunden aus den verschiedenen Jahrhunderten belegt. Begriffe wie "Neidbau" oder "Obsentropf", "Birngericht" oder "Mundraub" bekamen im Gebrauch der Rechtssprache ihre besondere Note. Was liegt näher, als diese Note ...

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