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Körperschaften öffentlichen Rechts
Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR) nehmen im Steuerrecht eine besondere Stellung ein, was vor allem in den Unterschieden zu Privatrechtsubjekten begründet wird. Im Gegensatz zu Privatrechtsubjekten, die auf die Maximierung ihres eigenen wirtschaftlichen Erfolges aus sind, orientieren sich KöR am Wohl der Allgemeinheit und werden zu öffentlichen Leistungen beauftragt. In den letzten Jahren gerieten Körperschaften öffentlichen Rechts zunehmend in das Visier ...

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