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Vormundschaft und Pflegschaft in der Rechtspraxis
Alles neu ab 1.1.2023. Das "Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts" tritt am 1.1.2023 in Kraft. Vieles wird neu ausgerichtet und umstrukturiert, es bleibt "kein Stein auf dem anderen". Die Reform bedeutet insbesondere: - Mündel im Zentrum des Vormundschaftsrechts - Stärkung der ehrenamtlichen Vormünder - Bessere Beteiligung von Pflegeeltern durch "Pflegeperson als Pfleger" - Stärkere Mitwirkung des Jugendamts bei ...

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