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Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner aufgrund der Gesetzesänderung zum 01.08.2017
Bereits im Jahr 2000 führte der Gesetzgeber eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht für Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben für den Fall ein, dass sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Damit wird einem langjährig privat Krankenversicherten ab Vollendung des 55. Lebensjahres der Wechsel bzw. die Rückkehr von der privaten Kranken- und ...

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