Die Anerkennungsfähigkeit von US-amerikanischen punitive ...
Die Anerkennung von US-amerikanischen punitive damages awards ist in Deutschland seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1992 (BGHZ 118, 312 ff.) nahezu ausgeschlossen. Der BGH urteilte damals, dass Strafschadensersatz gegen den ordre public verstößt und punitive damages awards daher nicht anerkennungsfähig sind. An dieser Rechtsprechung hat sich seitdem nichts geändert, obwohl das deutsche Schadensrecht immer offener für pönale ...