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Spruchverfahrensgesetz
Das Spruchverfahrensgesetz (SpruchG) regelt das gerichtliche Verfahren über Ausgleichszahlungen und Abfindungen für Aktionäre und Anteilsinhaber bei bestimmten für sie nachteiligen gesellschaftsrechtlichen Transaktionen wie etwa Umwandlungen. Durch das SpruchG sind die früher im AktG und im UmwG geregelten gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren gestrafft und beschleunigt worden. Darüber hinaus finden seit der Neuregelung vermehrt freiwillige, nicht streitige Spruchverfahren statt, die sich ebenfalls an den ...

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