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Die deutschen Ausführungsvorschriften zur Europäischen Insolvenzverordnung
Die am 31. Mai 2002 in Kraft getretene EuInsVO schafft für den internationalen Insolvenzrechtsverkehr eine einheitliche europäische Grundlage. Eine Verordnung gilt nach Art. 249 EGV in jedem Mitgliedstaat allgemein und unmittelbar und bedarf zur Entfaltung ihrer Wirkungen keiner gesonderten Umsetzung. Trotzdem gibt es noch einige erhebliche Aspekte, in denen die EuInsVO der Ausfüllung bzw. Anpassung des förmlichen Verfahrens nach deutschem ...

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