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Der Softwarepflegevertrag
Softwarepflegeverträge erfüllen in der Praxis für beide Vertragsparteien wichtige Funktionen, sind aufgrund des Dauerschuldcharakters allerdings nur partiell innerhalb des BGB geregelt. Ausgehend von den Charakteristika und Besonderheiten von Software zeigt der Autor auf, dass sich die Gesamtheit der Leistungen eines solchen Vertrages zwar keiner vertypen Vertragsart zuordnen lässt. Gleichwohl können sämtliche rechtliche Fragestellungen, insbesondere bezüglich der Primär- und Sekundäransprüche, mit ...

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