Vom Anwalt zur Anwalts-Kapitalgesellschaft
Üben praktizierende Anwälte ihre Tätigkeit im Rahmen einer AG oder GmbH aus, spricht man von Anwalts-Kapitalgesellschaften. Bis vor wenigen Jahren war es praktisch undenkbar, dass Anwälte durch eine derartige Rechtsform ihrem Beruf angeblich die Freiheit rauben und ihn quasi offensichtlich - bereits über die Wahl der Rechtsform - in kommerzielle Bahnen lenken würden. Das BGFA enthält keine spezielle Regelung für ...