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Der Vorteil im Sinne der Bestechungsdelikte bei Abschluss eines Vertrages
Die zunehmende Kooperation staatlicher Stellen und privater Investoren eröffnet neben Chancen auch strafrechtliche Risiken. Insbesondere seit der Ausweitung der Bestechungsdelikte (§§ 331 ff. StGB) durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz ist die Abgrenzung strafbarer Korruption von erwünschter Kooperation schwierig. Seitdem kann auch das Handeln eines Amtsträgers, der im Rahmen seiner Dienstausübung einen Vorteil für den Dienstherren aushandelt, den Tatbestand der Bestechungsdelikte erfüllen. Die ...

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