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Aktienrückkäufe in Deutschland
Aktienrückkäufe waren in Deutschland vor 1897 praktisch verboten, danach bis 1931 erlaubt. Ihr erheblicher Umfang bei Banken hat das Ausmaß der Börsenkrise im Jahr 1931 möglicherweise stark beeinflusst. Von 1931 bis 1998 unterlagen Aktienrückkäufe in Deutschland starken Einschränkungen, erfolgten aber trotzdem in einem moderaten Ausmaß. Eine Vereinfachung von Aktienrückkäufen in Deutschland trat erst mit dem Inkrafttreten des KonTraG im Mai ...

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