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Datenschutzrechtliches Ungleichgewicht bei der Kontrolle privatwirtschaftlicher Unternehmen und öffentlicher Wettbewerbsunternehmen?
Ziel der Arbeit ist es, die Problematik der aufsichtsrechtlichen Kontrollbefugnis des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz bei öffentlichen Wettbewerbsunternehmen des Bundes sowie des Freistaates Bayern und seiner Gemeinden näher zu untersuchen. In einem weiteren Schritt erfolgt ein Vergleich mit der Kontrolle privatwirtschaftlicher Unternehmen durch die Aufsichtsbehörde gemäß 38 BDSG. In einer abschließenden Beurteilung zeigt ...

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