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Die Mankohaftung im Arbeitsverhältnis
Kassenverwaltung ist Vertrauenssache. Kommt es zu Fehlbeständen in einem dem Arbeitnehmer anvertrauten Geld- oder Warenbestand, stellt sich die Frage nach der Haftung für dieses Manko. Traditionell beansprucht die so genannte Mankohaftung eine Sonderstellung im System der allgemeinen Haftung des Arbeitnehmers. Der Autor zeigt die historische Entwicklung der Mankohaftung auf und stellt sie in den Kontext der allgemeinen Arbeitnehmerhaftung. Vor dem ...

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