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Tripartismus<BR>im europäischen Arbeitsrecht
Nicht nur in der nationalen, sondern auch in der europäischen Arbeits- und Wirtschaftspolitik sind Mechanismen dreiseitiger Zusammenarbeit zwischen Arbeitsgeber-, Arbeitnehmervertretern und Staat etabliert. So gibt es im Arbeitsrecht der Europäischen Gemeinschaft eine Reihe von Regelungen, die ein tripartistisches Zusammenwirken von Arbeitnehmer-, Arbeitgebervertretern und Gemeinschaft in einer in ihrer Intensität den Mitgliedstaaten fremden Art begründen. Im EG-Vertrag selbst enthält der in ...

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