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Staudinger Kommentar zum BGB Allgemeiner Teil §§ 21-79a (Vereine)
Seit der letzten Bearbeitung ergaben sich im Vereinsrecht durch einen sehr aktiven Gesetzgeber einige signifikante Änderungen, die in der Kommentierung von 2023 - neben der Auswertung der aktuellen Rspr und Literatur - ausführlich dargestellt werden. Hervorzuheben sind hier die Änderung der Behandlung des nicht eingetragenen Vereins durch Neufassung von § 54, sowie die Digitalisierung von Mitgliederversammlungen durch Änderung des § ...

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§§ 21-79
Bei der Neubearbeitung der §3 21-79 BGB handelt es sich um die derzeit wohl modernste und ausführlichste Kommentierung des Vereinsrechts in der Kommentarliteratur. Berücksichtigt sind u.a. Vereinsrechtsreformgesetz, das Gesetz zur Begrenzung der Haftung ehrenamtlicher Vereinsvorstände, das Ehrenamtsstärkungsgesetz und die Kita-Beschlüsse des BGH v. 16.05.2017.

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