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Telekommunikations- und wettbewerbsrechtliche Maßgaben für die Betreiber von Senderstandorten
Der Markt für die Bereitstellung von Senderstandorten zur terrestrischen Rundfunkübertragung ist von erheblichen Wettbewerbsdefiziten geprägt: Neben den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Westdeutschland ist es fast ausschließlich die Deutsche Funkturm GmbH, ein zur Deutschen Telekom AG gehörendes Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost, die als Anbieterin solcher Standorte auftritt. Ein Aufbau alternativer Standortinfrastruktur ist bereits wirtschaftlich kaum darstellbar, insbesondere wegen hoher Anfangsinvestitionen. Auch andere, ...

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