Städtebauliche Verträge
Zum Werk Der Gesetzgeber hat mit § 11 BauGB den Weg geöffnet, durch städtebauliche Verträge u.a. die Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Bauland, d.h. die Kosten durch die Schaffung von Baurecht durch die Bauleitplanung, dem Investor oder Grundstückseigentümer aufzuerlegen. Das öffentliche Vertragsrecht bietet aber noch mehr Möglichkeiten. Aufgrund der Wohnungsnot, vornehmlich in den Ballungszentren hat der Gesetzgeber Vorschriften ...