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Die Zivilrechtsakzessorietät im Urheberstrafrecht und ihre Grenzen
Das Urheberstrafrecht steht in einer inhaltlichen Abhängigkeit zu den zivilrechtlichen Vorgaben des Urheberrechtsgesetzes. Dies wird durch den Begriff der Akzessorietät ausgedrückt. Da die Akzessorietät im Urheberstrafrecht vor dem Hintergrund des Bestimmtheitsgrundsatzes zu sehen ist, besteht eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit, diese konsequent und streng anzuwenden. Gleichzeitig bedarf es aber aufgrund gleichfalls verfassungsrechtlich begründeter Erwägungen auch einer gewissen Autonomie des Strafrechts. Die Konstellation ...

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