Die Untersuchungshaftvollzugsgesetze der Länder im Vergleich
Die Untersuchungshaft ist das eingriffsintensivste prozessuale Zwangsmittel des Strafverfahrensrechts. Seit jeher betonen alle strafverfahrensrechtlichen Normierungen in Europa den Ausnahmecharakter der Untersuchungshaft und den Vorrang von haftvermeidenden Maßnahmen. Nachdem das BVerfG 2006 die wenigen Regelungen zum Vollzug des Jugendstrafvollzugs im JGG als nicht ausreichende gesetzliche Grundlage für die Normierung dieses Bereichs angesehen hatte, war klar, dass auch der in § 119 ...