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Die Führungsaufsicht
Die Führungsaufsicht wurde durch das zweite Strafrechtsreformgesetz zum 1.1.1975 als neue, nicht freiheitsentziehende Massregel der Besserung und Sicherung eingeführt. Sie war von Anfang an eine der umstrittensten Neuerungen der Grossen Strafrechtsreform. Die vorliegende Arbeit enthält neben einem rechtshistorischen Überblick und einer strafrechtsdogmatischen Einordnung eine erste Bestandsaufnahme der in Baden-Württemberg mit der neuen Massregel gewonnenen Erfahrungen aus der Sicht der neu ...