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Risiken und Insolvenz
Das Bilanzrecht, wie es im Handelsgesetzbuch niedergelegt ist, ist auf die Interessenlage eines werbenden Unternehmens zugeschnitten. Der Jahresabschluss soll einen Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ermöglichen und u.a. sicherstellen, dass keine Mittel, die das Unternehmen zum Überleben benötigt, an den Kaufmann bzw. an die Anteilseigner abfließen. Dietmar Schulz analysiert, welche Regelungen, die für die Bilanzierung werbender Unternehmen gedacht ...

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