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Der Republikanische Richterbund (1921-1933)
Der am Ende des Jahres 1921 in Berlin gegründete Republikanische Richterbund verstand sich als staatspolitische Vereinigung zur Stärkung der demokratischen Republik. Schon diese Aufgabenstellung verriet den Gegensatz zu den traditionellen richterlichen Standesorganisationen. Ziel der Untersuchung war die Darstellung der Geschichte des Bundes. Einen besonderen Schwerpunkt bildeten dabei die Auseinandersetzungen mit dem Deutschen Richterbund und seinen Landesverbänden um die Weimarer Justiz.

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