Bundesjagdgesetz
Zum WerkDie Kommentierung zum Bundesjagdgesetz berücksichtigt zum einen einschlägiges europäisches Recht und sonstiges Bundesrecht und weist, dort wo Landesrecht abweicht, in der Kommentierung des BJagdG darauf hin. Betroffen hiervon sind z.B. Fütterungs- und Schonzeitenregelungen. Sofern sich Besonderheiten ergeben, werden die Landesvorschriften nicht nur zitiert, sondern an der einschlägigen Stelle inzident erläutert. Die Lektüre anderer landesrechtlichen Kommentare ist deshalb daneben nicht ...