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Die Haftung für Reisende und ihr Gepäck auf Schiffen
Die Haftung für Reisende und ihr Gepäck auf See- und Binnenschiffen beruht mangels gesetzlicher Bestimmungen im geltenden deutschen Recht weitgehend auf allgemeinen Beförderungsbedingungen. Dieser für Beförderer und Reisende unbefriedigende Rechtszustand könnte für nationale und internationale Beförderungen durch eine Anpassung des See- und Binnenschiffahrtsrechtes an das Athener Übereinkommen von 1974 und die CVN beendet werden. Die Darstellung des geltenden deutschen Rechts, ...

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