Medizinstrafrecht
Eingriffe in die Gesundheit stehen per se unter strafrechtlichem Schutz, auch im Rahmen von Heilbehandlungen. Zwar sind diese in der Regel konsentiert, kommt es allerdings zu Komplikationen oder abweichenden Verläufen stehen sehr schnell Fragen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit im Raum. Das Medizinstrafrecht ist dabei nicht nur sehr rechtsprechungsgeprägt, sondern lotet zugleich die Voraussetzungen und Grenzen des strafrechtlichen Schutzes aus. Das Fallbuch ...