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Die Drittschadensliquidation in europäischen Privatrechten und im deutschen Kollisionsrecht
Das deutsche bürgerliche Recht gewährt grundsätzlich keinen Ersatz für bloße Vermögensschäden, die ein von einer schädigenden Handlung mittelbar Betroffener erleidet. Wichtige Ausnahme von diesem Prinzip ist die Zulassung der Drittschadensliquidation in Fällen zufälliger Schadensverlagerung auf einen Dritten. Diese Arbeit widmet sich der bisher im deutschen Schrifttum kaum zu findenden rechtsvergleichenden und kollisionsrechtlichen Betrachtung dieses Rechtsinstituts. Kennen die nationalen Privatrechte anderer ...

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