Corporate Security Management
Mit der Aufnahme von PatientInnen übernimmt der Krankenhausbetreiber eine besondere Fürsorgepflicht, sowohl für die medizinisch-pflegerischen Tätigkeiten als auch für die Sicherheit und den Schutz der Menschen in der Anstalt. Aufgrund verschiedener möglicher Betriebszustände können grundsätzlich unterschiedliche Beeinträchtigungen des Klinikbetriebs entstehen. Eindeutige Rechtsgrundlagen gibt es zurzeit nur für den Krankenhausbetrieb als solches, für den Datenschutz und im weiteren für das Qualitätsmanagement ...