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Wechselseitige Erwartungslosigkeit?
In der frühen Bundesrepublik erwarteten die Kirchen und der junge, noch unsichere Staat des Grundgesetzes viel voneinander und im kirchenfreundlichen Staatskirchenrecht dieser Zeit fanden diese wechselseitigen Unterstützungserwartungen jahrzehntelang eine verfassungsrechtliche Festschreibung. Heute befinden wir uns jedoch in einem rasanten Umbauprozess zu einem 'neutralen' - manche meinen auch: indifferenten - Religionsverfassungsrecht, in dem sich Kirchen und Staat wechselseitig nicht mehr zu ...

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