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Staat und Religion
Im Zentrum der Vorträge steht das Verhältnis von Staat und Religion, das auf eine bewegte Geschichte zurückgeht. Nach vielfältigen Formen der wechselseitigen Abhängigkeit der Religion von staatlicher Herrschaftsmacht ist im demokratischen Rechtsstaat die freie Religionsausübung des Einzelnen gewährleistet. Er kennt nur noch begrenzte Formen staatlicher Mitwirkung für Kirchen und Religionsunterricht. Das gemeinsame Medium ist die "gesellschaftliche Öffentlichkeit": die individuelle Gotteserfahrung ...

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