Behandlungsabbruch beim Demenzkranken
Die terminale medizinische Behandlung dementiell Erkrankter wirft viele Rechtsprobleme auf. Insbesondere im Falle eines aktuellen natürlichen, der Patientenverfügung widersprechenden Willens kann sich ein Willenskonflikt einstellen, den es zu lösen gilt. Mit dieser Thematik wird sich in der Untersuchung eingehend befasst. Grundlage der Untersuchung stellt der in § 1827 Abs. 1 S. 3 BGB normierte Widerruf der Patientenverfügung dar, für welchen ...