Erbengemeinschaften sind nichts für Weicheier
Eine Erbengemeinschaft ist weder eine freiwillige Zusammenkunft, noch eine Interessengemeinschaft, die an einem gemeinsamen Strang zieht. Fakt ist: Eine Erbengemeinschaft besteht aus Mitgliedern, die zwangsverbunden werden. Dies ist eine wahre Geschichte: Anne nahm, mit 25 weiteren Erben, eine Erbengemeinschaft an. Lesen Sie, was Anne mit Behörden, Nachlassgericht und schrägen Verwandten erlebt hat. Begeben Sie sich auf die sechsjährige andauernde Reise. ...