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Datenschutz und Universalsukzession bei Verschmelzungen nach dem Umwandlungsgesetz
Mit Vollzug der Verschmelzung nach dem UmwG geht das gesamte Vermögen des übertragenden Rechtsträgers ex lege auf den übernehmenden Rechtsträger im Wege der Universalsukzession über. Die Gesamtrechtsnachfolge berührt per se auch personenbezogene Daten von Kunden, Lieferanten und Vertragspartnern. Der aufnehmende Verband tritt an die Stelle des übertragenden Verbandes. Fragen des Datenschutzes wurden jedoch bislang im Kontext der Verschmelzungen nach dem ...

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